SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT
Gemäß der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung gilt für Gruppenveranstaltungen, Coachings, Mediationen und Supervisionen (nachfolgend Veranstaltungen genannt) folgendes Schutz- und Hygienekonzept:
- Zutritt:
Beim Betreten der Veranstaltungsorte werden die Teilnehmenden darum gebeten, sich die Hände zu waschen oder sich mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln die Hände zu desinfizieren. Zudem werden sie auf das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung beim Gang zur Toilette und in den Fluren hingewiesen. Einweg-Mund-Nasenbedeckungen stehen bei Bedarf zur Verfügung.
Eine Begrüßung findet unter Einhaltung der Abstandsregeln und ohne Körperkontakt statt.
Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Teilnehmenden bei den Veranstaltungen sowie in den Pausen eingehalten werden muss. Dort wo dies nicht möglich ist, müssen Mund- Nasenbedeckungen getragen werden. Befreite Personen müssen die Befreiung nachweisen.
Die Hust- und Nießettikette (in die Armbeuge) wird erklärt.
Die Anwesenden haben sich in eine Teilnehmendenliste mit Name, Vorname und Kontaktmöglichkeiten einzutragen. Sie unterschreiben, dass sie zum Zeitpunkt der Veranstaltung/Beratung symptomfrei (kein Fieber, Halsschmerzen, Husten, sonstige Erkältungsanzeichen) sind und ihnen derzeit kein Covid19 Test bzw. Positiv-Fall im Umfeld bekannt ist. Die Listen werden entsprechend der DSGVO nur zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten für Dritte unzugänglich aufbewahrt und verwendet.
Türklinken werden in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert.
- Beratungs- und Seminarräume:
Die Raumgröße ist entscheidend für die Anzahl der möglichen Teilnehmenden – die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern muss einhaltbar sein. Zudem sind maximal so viele Teilnehmende erlaubt, wie gerade entsprechend der Verordnung und der aktuellen Ausbreitung von Covid19 rechtlich zugelassen sind.
Nach Verlassen bzw. vor Eintritt des nächsten Kunden werden die Tische und sonstigen Kontaktstellen (Stifte, Stuhllehnen, Oberflächen etc.), sofern die Materialien dies erlauben, desinfiziert.
Bei extern angemieteten Räumen von Dienstleistern wird dies durch deren entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte sichergestellt.
Finden Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Kunden statt, liegt die Erarbeitung und Umsetzung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts im Verantwortungsbereich des Kunden. Diesen Vorgaben leisten wir selbstverständlich folge.
Einzelsitzungen:
Bei Einzelsitzungen wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten. Da für die Arbeit die Mimik der Person erkennbar sein muss, werden die Anwesenden Personen nicht darum gebeten, einen Mund-Nasenbedeckung während der Sitzung zu tragen. Auch die beratende Person trägt keine Mund- Nasenbedeckung, damit der Kunde die Mimik erkennen kann.
Wenn Übungen/Methoden eingesetzt werden, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss die Mund-Nasenbedeckung getragen werden.
Gruppenveranstaltungen:
Bei Gruppenveranstaltungen stehen die Stühle mit mind. 1,5 Meter Abstand voneinander entfernt. Den Teilnehmenden wird freigestellt, eine Mund-Nasenbedeckung während der Veranstaltung zu tragen – sofern die Mindestabstände eingehalten werden. Wenn Übungen stattfinden, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss die Mund-Nasenbedeckung von allen Teilnehmenden getragen werden.
- Belüftung:
Eine Belüftungsmöglichkeit durch Fenster, die sich vollständig öffnen lassen, ist gegeben. Wenn es die Witterungsvoraussetzungen ermöglichen, ist während der Veranstaltung ein Fenster geöffnet. Sofern dies nicht möglich ist, wird je nach Teilnehmendenzahl, Innen- und Außentemperatur, in regelmäßigen Abständen für mind. 5 Minuten gelüftet, um einen Luftaustausch sicherzustellen.
- Bewirtung:
Eine Bewirtung findet bis auf Weiteres nicht statt.
Getränke können selbst von den Teilnehmenden mitgebracht werden. Saubere Gläser werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf werden pro Person eine verschlossene Flasche mit Wasser und einem frischen Glas bereitgestellt.
- Sanitärräume:
Die Desinfektion der Toilette, Waschbecken sowie Armaturen und Seifenspender findet regelmäßig statt. Papierhandtücher, Seife und Handdesinfektion ist in den Waschräumen vorhanden und soll eigenverantwortlich genutzt werden.